VERSICHERUNG

Versicherungsschutz für KFZ-Betriebe

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihr Handels-
und Handwerkskennzeichen (06er Kennzeichen)

SIE BETREIBEN EINE KFZ-REPARATURWERKSTATT, EIN KFZ-HANDEL, EIN AUTOHAUS ODER EINEN SONSTIGEN KFZ-BETRIEB UND BENÖTIGEN EINE „DAUER-ROTE-NUMMER“ – WIR VERSICHERN DAS, SCHNELL, UNBÜROKRATISCH UND KOSTENGÜNSTIG!

Wir bieten Ihnen eine unkomplizierte und flexible Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihr Handel- und Handwerkskennzeichen (06er Kennzeichen). Bei uns kommen Sie ganz ohne unnötige Zusatzversicherungen aus – der Abschluss weiterer Versicherungen ist nicht erforderlich.

Flexibilität für Ihr Gewerbe: Versicherbar sind alle Betriebe aus dem KFZ-Gewerbe sowie Karosserie- und Lackierbetriebe.

Nicht versicherungsfähig sind gewerbliche Überführungen.

Beitragsübersicht

Haftpflicht-Versicherung

572,50 €

jährlich inkl. Versicherungssteuer

Haftpflicht-Versicherung
mit Teilkasko

872,50 €

oder +300 € zur Haftpflichtversicherung

jährlich inkl. Versicherungssteuer

Haftpflicht-Versicherung
mit Vollkasko

1.322,50 €

oder +750 € zur Haftpflichtversicherung

jährlich inkl. Versicherungssteuer

Optional Rechtschutz-Versicherung

39,31 €

zusätzlich

jährlich inkl. Versicherungssteuer

Interesse?

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FAQ

WIR BEANTWORTEN IHRE FRAGEN!

Kennzeichen und rote Nummern

Melden Sie die Rote-Nummer bei der Zulassungsstelle ab, so endet auch zu diesem Zeitpunkt die KFZ-Haftpflichtversicherung. Der Vertrag wird aufgehoben und ein eventuelles Guthaben erstattet. Sofern weitere – rechtlich selbständige – Verträge bestehen, so sind diese separat zu kündigen.

(Bsp. Verkehrsrechtsschutzversicherung bei Roland Versicherung AG)  

Versicherung und eVB

Die Bedingungen für die allgemeine KFZ-Versicherung steht unter folgendem Link zum Download bereit: 

Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB)

Versicherungsumfang der Kaskoversicherung

Versicherungsschutz im Rahmen der Kaskoversicherung besteht nur, sofern dieser explizit beantragt und dokumentiert wurde. Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen.

Versicherungsschutz besteht für eigene, unzugelassene Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen:

  • bei Probefahrten oder
  • Prüfungsfahrten oder
  • Überführungsfahrten

 

Beide roten Kennzeichenschilder müssen am Fahrzeug angebracht sein.

Die Fahrt muss vor Fahrtantritt in das Fahrzeugscheinheft eingetragen sein.