FÜR BESTANDSKUNDEN

Verlängerung der eVB

Befristete Zuteilung des roten Kennzeichens: Verlängerung der eVB

Wurde Ihr rotes Kennzeichen nur befristet zugeteilt – üblicherweise für 6 Monate – müssen Sie zur Verlängerung eine neue eVB bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Diese eVB zur Verlängerung können Sie ausschließlich hier beantragen.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen). Die eVB wird Ihnen direkt per E-Mail zugeschickt.

Bitte füllen sie dieses Formular vollständig aus. Sie erhalten binnen 24 Stunden (werktags) eine Antwort von uns. 

Änderungsformular


    (*) Pflichtfelder

    NEU

    Haftpflicht-Versicherung
    mit Teilkasko

    +300,00 €

    jährlich inkl. Versicherungssteuer zusätzlich zum Basisbeitrag

    NEU

    Haftpflicht-Versicherung
    mit Vollkasko

    +750,00 €

    jährlich inkl. Versicherungssteuer zusätzlich zum Basisbeitrag

    INTERESSE?

    Wenn Sie Bestandskunde sind und bisher für Ihr rotes Kennzeichen eine Haftpflicht-Versicherung haben, können Sie mit dem folgenden Änderungsantrag eine Teil- und/oder Vollkasko-Versicherung einschließen:

    Änderungsantrag erhalten

    Sie haben den Versicherungsbedingungen zugestimmt. Wählen Sie, wie Sie den Änderungsantrag bearbeiten möchten:

    Um Zugriff auf den Änderungsantrag zu haben, müssen Sie die folgenden Versicherungsbedingungen runterladen und zur Kenntnis nehmen: