FÜR BESTANDSKUNDEN
Verlängerung der eVB
Sofern das rote Kennzeichen nur befristet zugeteilt wurde – üblicherweise 6 Monate – ist eine neue eVB bei der Zulassungsbehörde vorzulegen. Diese eVB zur Verlängerung können Sie ausschließlich hier beantragen. Wir sichern eine Bearbeitung binnen 24 Stunden (Werktags) zu. Sie erhalten die eVB ausschließlich per Email.
Bitte füllen sie dieses Formular vollständig aus. Sie erhalten binnen 24 Stunden (werktags) eine Antwort von uns.
Änderungsformular
NEU: Teil- und Vollkaskoversicherung möglich!
NEU
Haftpflicht-Versicherung
mit Teilkasko
+300,00 €
jährlich inkl. Versicherungssteuer zusätzlich zum Basisbeitrag
- Kfz-Haftpflicht-Versicherung für rote Kennzeichen
- Kfz-Teilkasko-Versicherung mit 500 € Selbstbeteiligung
- Inklusive Verkehrsrechtschutz-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung
- Versicherungssumme 100 Millionen Euro pauschal, höchstens 15 Millionen Euro je geschädigte Person
NEU
Haftpflicht-Versicherung
mit Vollkasko
+750,00 €
jährlich inkl. Versicherungssteuer zusätzlich zum Basisbeitrag
- Kfz-Haftpflicht-Versicherung für rote Kennzeichen
- Kfz-Teilkasko-Versicherung mit 500 € Selbstbeteiligung
- Kfz-Vollkasko-Versicherung mit 500 € Selbstbeteiligung
- Inklusive Verkehrsrechtschutz-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung
- Versicherungssumme 100 Millionen Euro pauschal, höchstens 15 Millionen Euro je geschädigte Person
INTERESSE?
Wenn Sie Bestandskunde sind und bisher für Ihr rotes Kennzeichen eine Haftpflicht-Versicherung haben, können Sie mit dem folgenden Änderungsantrag eine Teil- und/oder Vollkasko-Versicherung einschließen:
Antrag runterladenAntrag online ausfüllen